Verkaufsabsicht
Der Eigentümer denkt konkret über einen Verkauf nach oder ist grundsätzlich offen für ein unverbindliches Gespräch.
Tippgeberprogramm
Stellen Sie den Kontakt her oder geben Sie uns einen vertraulichen Hinweis. Entsteht daraus ein erfolgreicher Immobilienverkauf, erhalten Sie 10 % unserer tatsächlich vereinnahmten Nettoprovision.
Beispiel
Beträgt unsere tatsächlich vereinnahmte Nettoprovision beispielsweise 20.000 €, erhalten Sie eine Tippgeberprämie von 2.000 €.
Die konkrete Berechnungsgrundlage und die Voraussetzungen bestätigen wir Ihnen vorab schriftlich.Geeignete Hinweise
Ihr Hinweis passt grundsätzlich zu unserem Tippgeberprogramm, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Eigentümer denkt konkret über einen Verkauf nach oder ist grundsätzlich offen für ein unverbindliches Gespräch.
Die Immobilie und der Eigentümerkontakt sind uns bislang noch nicht bekannt.
Sie kennen den Eigentümer persönlich oder können einen seriösen und nachvollziehbaren Kontakt herstellen.
Ablauf
Von Ihrem ersten Hinweis bis zur Auszahlung der Tippgeberprämie bleibt der Ablauf transparent und persönlich.
Sie nennen uns die Immobilie und teilen uns mit, wie ein Kontakt zum Eigentümer hergestellt werden kann.
Wir besprechen persönlich mit Ihnen, ob und auf welchem Weg der Eigentümer angesprochen werden darf. Ohne vorherige Abstimmung erfolgt keine Kontaktaufnahme.
Entscheidet sich der Eigentümer für eine Zusammenarbeit, übernehmen wir die professionelle Bewertung, Vermarktung und Vermittlung der Immobilie.
Nach erfolgreicher notarieller Beurkundung und vollständigem Eingang unserer Maklerprovision erhalten Sie 10 % unserer tatsächlich vereinnahmten Nettoprovision.
Persönlich erreichbar
Wer uns einen Kontakt anvertraut, gibt uns einen Vertrauensvorschuss. Deshalb stimmen wir jedes Vorgehen persönlich mit Ihnen ab und gehen mit allen Informationen ebenso diskret wie verantwortungsvoll um.


Fragen und Voraussetzungen
Die wichtigsten Punkte zum Tippgeberprogramm haben wir hier übersichtlich zusammengefasst.
Sie erhalten 10 % unserer tatsächlich vereinnahmten Nettoprovision, sofern alle Voraussetzungen des Tippgeberprogramms erfüllt sind.
Die Auszahlung erfolgt, sobald der Immobilienverkauf notariell beurkundet wurde und unsere Maklerprovision vollständig eingegangen ist.
Nicht zwingend. Wir stimmen zunächst mit Ihnen ab, ob Sie den Kontakt selbst herstellen möchten oder ob wir den Eigentümer direkt ansprechen dürfen. Ohne Ihre Freigabe nehmen wir keinen direkten Kontakt auf.
Eine Tippgeberprämie kann grundsätzlich nur für neue und bislang unbekannte Hinweise gezahlt werden. Wir prüfen dies nach Eingang Ihrer Empfehlung.
Ja. Sie müssen noch nicht alle Details kennen. Wichtig ist, dass ein nachvollziehbarer Bezug zur Immobilie und zum Eigentümer besteht.
Wir behandeln Ihre Angaben diskret und besprechen das weitere Vorgehen persönlich mit Ihnen.
Tippgeberprämien können steuerpflichtig sein. Bitte klären Sie die individuelle steuerliche Behandlung bei Bedarf mit einem Steuerberater.
Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder gesetzlichen Stellung keine Vermittlungsprämie annehmen dürfen, können vom Tippgeberprogramm ausgeschlossen sein. Im Zweifelsfall sollte dies vorab rechtlich oder steuerlich geprüft werden.
Geben Sie uns einen ersten vertraulichen Hinweis. Wir melden uns persönlich bei Ihnen und besprechen alles Weitere.
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