Allgemeine Geschäftsbedingungen.


(1) Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an. Als Inanspruchnahme des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme hinsichtlich des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.

(2) Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers, für die wir keine Gewähr übernehmen.

(3) Kauf, Übertragung von Erbbaurechten oder Gesellschaftsanteilen
Bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages, einer Übertragung von Erbbaurechten oder Gesellschaftsanteilen beträgt die Provision 2,63% zzgl. MwSt. des Kaufpreises (seit Januar 2021 wird die Courtage hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt). Die Basis des Grundstückskaufvertrages ist der Kaufpreis und aller damit verbundener Nebenleistungen. Bei einer Übertragung von Erbbaurechten wird als Basis der Grundstückswert und der Wert vorhandener Aufbauten und Gebäude zugrunde gelegt. Für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten ist die Basis die Berechnung des Vertragswertes.

(4) Ein Anspruch auf Provision besteht unsererseits nach Beurkundung auch dann, wenn eines der nachgewiesenen oder vermittelten Objekte nach Zustandekommen eines Maklervertrages Teil einer Insolvenzmasse wird. Der Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objektes ist nicht erforderlich. Der Provisionsanspruch entsteht mit dem öffentlich-rechtlichen Eigentumsübertragungsakt.

(5) Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies innerhalb von 3 Werktagen unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen.

(6) Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind vertrauliche Informationen und daher nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Der Empfänger ist zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte, an den er die Maklerinformationen weitergegeben hat, das Geschäft selbst vornimmt. Die Provision wird bei Abschluss des Vertrages fällig, der sich aus der Weitergabe ergibt.

(7) Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.

(8) Die Firma Oktavio Immobilien prüft die Bonität der vermittelten Vertragspartei, haftet jedoch nicht für etwaige spätere Zahlungsschwierigkeiten.

(9) Erfüllungsort und — sofern der Empfänger Vollkaufmann ist — Gerichtsstand ist Hamburg. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.